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SCHiLF/SCHüLF

Schulinterne und schulübergreifende Fortbildung.

Schulinterne Fortbildungen (SCHILF) und schulübergreifende Fortbildungen (SchülF) dienen der Personalentwicklung vor Ort und sollen zur Qualitätsentwicklung beitragen. Die Schulqualitätsmanager*innen (SQM) sind für die Qualitätssicherung dieser Maßnahmen zuständig.

Die Beantragung von schulinternen Fortbildungsmaßnahmen ist daher bis 15. März mittels Anmeldeformular direkt über die zuständige Schulqualitätsmanager*in erforderlich. Das Anmeldeformular kann von dieser Seite heruntergeladen werden. Die Genehmigung erfolgt durch die Bildungsdirektion bis 31. März.

Genehmigte Fortbildungsveranstaltungen sind ab. 15. April in PH Online ersichtlich. Die teilnehmenden Lehrer*innen müssen sich über das Dienstauftragsverfahren in PH Online anmelden.

Antragsformular

In diesem Schuljahr werden keine SCHILF-Anträge mehr angenommen. SCHILF können nur in Ausnahmefällen genehmigt werden und bedürfen der vorherigen Zustimmung  des/der Schulqualitätsmanagers/der Schulqualitätsmanagerin.