SCHiLF/SCHüLF
Schulinterne und schulübergreifende Fortbildung.
Schulinterne Fortbildungen (SCHILF) und schulübergreifende Fortbildungen (SchülF) dienen der Personalentwicklung vor Ort und sollen zur Qualitätsentwicklung beitragen. Die Schulqualitätsmanager*innen (SQM) sind für die Qualitätssicherung dieser Maßnahmen zuständig.
Die Beantragung von schulinternen Fortbildungsmaßnahmen ist daher bis 15. März mittels Anmeldeformular direkt über die zuständige Schulqualitätsmanager*in erforderlich. Das Anmeldeformular kann von dieser Seite heruntergeladen werden. Die Genehmigung erfolgt durch die Bildungsdirektion bis 31. März.
Genehmigte Fortbildungsveranstaltungen sind ab. 15. April in PH Online ersichtlich. Die teilnehmenden Lehrer*innen müssen sich über das Dienstauftragsverfahren in PH Online anmelden.
In diesem Schuljahr werden keine SCHILF-Anträge mehr angenommen. SCHILF können nur in Ausnahmefällen genehmigt werden und bedürfen der vorherigen Zustimmung des/der Schulqualitätsmanagers/der Schulqualitätsmanagerin.