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Musik in der Sekundarstufe I – Schwerpunktlehrer:in

Studiendauer: 4 Semester
Umfang: 25 ECTS-AP
Start: Wintersemester 2025/26
Hochschullehrgangsleitung: Stefan Fromwald, BEd

Anmeldung: 15. April - 31. Mai

Der Hochschullehrgang Musik in der Sekundarstufe I – Schwerpunktlehrer:in“ bietet die Möglichkeit einer Spezialisierung und Vertiefung, um nach der Absolvierung des Hochschullehrgangs als Schwerpunktlehrer:in für das Unterrichtsfach Musik in der Sekundarstufe I eingesetzt werden zu können.

Im Hochschullehrgang „Musik in der Sekundarstufe I – Schwerpunktlehrer:in“ sollen die Studierenden Fachwissen und Handlungskompetenzen im Bereich des Unterrichtsfachs Musik in der Sekundarstufe I erwerben. Der Hochschullehrgang zielt darauf ab, dass die Studierenden

  • vertiefte Einsichten in ausgewählte musikalische Handlungsfelder erhalten und Vermittlungskompetenzen für das lehrplankonforme, unterrichtliche Handeln im Unterrichtsfach Musik erwerben.
  • im Rahmen der Fachdidaktik grundlegende Fertigkeiten in der Vorbereitung und Gestaltung von Unterrichtseinheiten erlangen.
  • musikdidaktische Kenntnisse vermitteln können.

Zielgruppe sind Lehrer:innen, die fachfremd das Unterrichtsfach Musik in der Sekundarstufe 1 unterrichten.

Der Hochschullehrgang umfasst 25 ECTS-Anrechnungspunkte und ist auf eine Dauer von vier Semestern ausgelegt. Er gliedert sich in vier Module. Die Phasen des Selbststudiums erfordern eine eigenverantwortliche Auseinandersetzung mit den Lerninhalten, während in den Präsenzphasen fachliche Inhalte in Theorie und Praxis vermittelt werden. Dabei erwerben die Studierenden die Kompetenz, das Gelernte gezielt in ihrem beruflichen Handeln umzusetzen. Im Selbststudium sind unter anderem folgende Aufgaben vorgesehen: vorbereitende Literaturarbeit, eigenständige Informationsrecherche, Übungsaufgaben sowie die Erstellung von Stundenbildern.

Kollaborative Formen der Wissensaneignung unterstützen den Erwerb von Fach-, Methoden- und Reflexionskompetenz.

Die Zulassung zum Hochschullehrgang setzt gemäß §52f (2) HG 2005 idgF ein aktives Dienstverhältnis sowie die Anmeldung und Genehmigung auf dem Dienstweg voraus. Überschreitet die Anzahl der Bewerbungen die festgelegte Studierendenhöchstzahl, erfolgt die Zulassung der Bewerber:innen in Absprache mit der Dienstbehörde und gemäß dem Zeitpunkt der Anmeldung im Zuge des Dienstauftragsverfahrens.

demnächst verfügbar

Stefan Fromwald, BEd

  • Institut für Ausbildung