Stellenausschreibungen der Privaten Pädagogischen Hochschule Burgenland
Alle freien Planstellen des öffentlichen Dienstes sind über die Jobbörse der Republik Österreich öffentlich ausgeschrieben. Folgende Stellen sind derzeit von der PPH Burgenland ausgeschrieben:
Vertragshochschullehrperson/Hochschullehrperson ph1/PH1, 50% - Sekundarstufe Allgemeinbildung: FW/FD Geografie und Wirtschaftskunde
Stellenausschreibung
Für Ihre Bewerbung gelten die Allgemeinen Ausschreibungsbedingungen, die auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung abgerufen werden können: Zu den Ausschreibungsbedingungen des BMBW
Weitere Informationen:
- Wenn Sie eine Planstelle als Hochschullehrperson anstreben, so müssen Sie die in der Stellenausschreibung angegebenen Anforderungen sowie auch die sogenannten Ernennungserfordernisse für die angegebene Verwendungsgruppe erfüllen.
- Bei der höchsten Verwendungsgruppe ph1 handelt es sich um eine Hochschulprofessur, wobei diese Personen aufgrund ihrer Qualifikationen vorrangig im Bereich Forschung und Entwicklung eingesetzt werden. Bei den anderen beiden Verwendungsgruppen (ph2 bzw. ph3) handelt es sich um Professuren.
- Die Ernennungserfordernisse für die drei Verwendungsgruppen als Hochschullehrperson an einer Pädagogischen Hochschule finden Sie untenstehend im Detail.
Bewerbungen für Stellen an der Bildungsdirektion für Burgenland
https://www.bildung-bgld.gv.at/bewerbung/allgemeine-informationen
Für eine Bestellung als Hochschulprofessorin bzw. -professor (ph1/PH1) müssen gem. Anlage 1 Z 22a zum BDG 1979 entweder die Erfordernisse gemäß Absatz 1 oder wahlweise gemäß Absatz 2 vollständig erfüllt werden:
Absatz 1:
- Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulbildung und eine an einer österreichischen Universität erworbene oder gleichwertige ausländische Lehrbefugnis (venia docendi)
ODER
Absatz 2 (kumulativ):
- Erwerb eines facheinschlägigen Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 bzw. § 66 Abs. 1 UniStG,
- eine mindestens vierjährige Verwendung als Hochschullehrperson und Bewährung bei der Erfüllung der Aufgaben gemäß § 200d, wobei auf diese Verwendung eine einschlägige Verwendung als Universitätslehrer anzurechnen ist,
- einschlägige wissenschaftliche Tätigkeit; diese ist durch Publikationen in international anerkannten wissenschaftlichen Fachzeitschriften oder durch gemäß einem Gutachten eines wissenschaftlichen Beirates gleichzuhaltende Publikationen nachzuweisen.
Für eine Bestellung als Professorin bzw. Professor (ph2/PH2) müssen entsprechend Anlage 1 Z 22b zum BDG 1979 entweder die Erfordernisse gemäß Abs. 1 oder wahlweise gemäß Absatz 2 erfüllt werden:
Absatz 1:
Die Erfüllung sämtlicher nachstehender Erfordernisse:
Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Universitätsausbildung durch den Erwerb eines Diplom-, Master- oder Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 bzw. § 66 Abs. 1 UniStG oder eines Mastergrades gemäß § 65 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005 oder ein akademischer Grad gemäß § 6 Abs. 2 Fachhochschul-Studiengesetz aufgrund des Abschlusses eines der Verwendung entsprechenden Fachhochschul-Masterstudienganges oder Fachhochschul-Diplomstudienganges,
- eine mindestens vierjährige verwendungseinschlägige Lehr- oder Berufspraxis und
- durch Publikationen in Fachmedien nachzuweisende einschlägige (fach)wissenschaftliche bzw. (fach)didaktische, praktische oder künstlerische Tätigkeit.
ODER
Absatz 2:
Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulausbildung durch den Erwerb eines Bakkalaureatsgrades gemäß § 87 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002, eines akademischen Grades Bachelor of Education gemäß § 65 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005 oder eines Bakkalaureatsgrades gemäß § 6 Abs. 2 Fachhochschul-Studiengesetz,
- der erfolgreiche Abschluss eines Universitäts- oder Hochschullehrganges im Bereich Hochschuldidaktik im Umfang von mindestens 60 ECTS,
- eine mindestens vierjährige verwendungseinschlägige Lehr- oder Berufspraxis und
- durch Publikationen Fachmedien nachzuweisende einschlägige (fach)wissenschaftliche bzw. (fach)didaktische, praktische oder künstlerische Tätigkeit.
Für eine Bestellung als Professorin bzw. Professor (ph3/PH3) müssen gem. Anlage 1 Z 22c entweder die Erfordernisse gemäß Absatz 1 oder wahlweise gemäß Absatz 2 erfüllt werden:
Absatz 1:
- Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene Universitäts-, Hochschul- oder Fachhochschulausbildung durch den Erwerb eines Bakkalaureatsgrades gemäß § 87 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002, eines akademischen Grades Bachelor of Education gemäß § 65 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005 oder eines Bakkalaureatsgrades gemäß § 6 Abs. 2 Fachhochschul-Studiengesetz.
ODER
Absatz 2:
- Ein der Verwendung entsprechendes Diplom gemäß AStG an einer Pädagogischen, Religionspädagogischen oder Berufspädagogischen Akademie.
DDie Gehaltstabellen finden sie hier: Zur Gehaltstabelle
Ina Müller

- Rektoratsdirektorin
- Telefon: +43 2682 24817 28
- E-Mail: hannelore.mueller(at)ph-burgenand.at